Grundlage einer Planung ist die Bestandsuntersuchung. Wer nicht weiß, was er vor sich hat, kann auch keine Aussagen darüber treffen, was man damit anfangen kann, geschweige denn, was man alles reparieren muss oder was man erhalten kann.

Alte Häuser haben – genau wie die Menschen die sie gebaut haben und sie bewohnen – eine Lebensgeschichte. Und in dieser Lebensgeschichte tauchen Erkrankungen, Veränderungen und Schicksalsschläge genauso, wie bei einem Menschen auf. Beim Menschen heißen sie ‚Knochenbrüche‘, ‚Kurzsichtigkeit‘ oder ‚Herzinfarkt‘. Bei einem Gebäude benennt man sie mehr mit Worten wie ‚Holzfäule‘, ‚Verformung‘ oder ‚Dachstuhlbrand‘. Im Grunde meint man damit aber das Selbe, nämlich die grundlegende Ursache für eine bestimmte Ausgangslage.

Im Umgang mit einem alten Haus, welches man sanieren will, darf man diese Ursachen nicht außer Acht lassen, will man keine bösen Überraschungen erleben. Sie lesen und erkennen zu können, die Symptome zu einer Prognose oder zu einem Urteil formulieren zu können, bedarf umfangreicher Fachkenntnis aus der regionalen Architektur- und Baugeschichte, der Zimmermanns- und Tragwerkslehre, sowie der Handwerks- und Kunstgeschichte. Diese Anforderungen reichen weit über die Grundleistungen der Bestandsermittlung im Zuge einer herkömmlichen Planung hinaus.

Gerade bei Kulturdenkmalen ist es essentiell, bereits in diesem, ersten Herantreten an den Bestand, die Belange des Denkmalamtes zu kennen und zu berücksichtigen, um sich nicht für später in einem Planungsprozeß selbst Steine in den Weg zu legen. Frühe Einbindungen der Ämter ist für eine allseitige konstruktive Zusammenarbeit ohnehin immer sinnvoll.

Die Erstellung von planungs- und entwicklungsorientierter Schadensbilder an einem Gebäude, also die reine Bestandsfeststellung, die Aufklärung liefern soll, mit was man es eigentlich zu tun hat, wo die Probleme auftauchen werden und wo sich Möglichkeiten auftun, ist das Fundament  einer verwendbaren Entwurfs- oder Entwicklungskonzeption.

Unsere Bestandserhebungen bieten wir in unterschiedlichen Genauigkeitsstufen (nach dem Empfehlungen für Bauaufnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege Baden-Württemberg) an. Diese können die Erstellung von Bestands-Planunterlagen, Raumbüchern, sowie Foto- oder schriftliche Dokumentationen beinhalten. Gebäudedatierungen und die Erhebung und Erforschung von Aus- oder Umbauphasen eines Gebäudes zählen genauso dazu, wie die Erfüllung denkmalamtsseitig beauflagter Dokumentationsuntersuchungen.


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