Ein Urteil darüber zu fällen, ob ein altes Gebäude abgebrochen werden muss oder nicht, ist nicht immer einfach. Die meisten Altbauten und Kulturdenkmale, die achtlos abgerissen werden, sind durch oftmaligen Umbau und die Verschandelungen der letzten Jahrzehnte nicht mehr in der Situation, dass sie ihren eigentlichen Wert präsentieren können. Oftmals ist man dann viel zu schnell dabei und zerstört Werte, die man vorher nicht erkannt hat.
Diese Werte reduzieren sich nicht allein auf kulturelle oder handwerkshistorische Werte. Der Abbruch eines bestehenden Gebäudes bedeutet immer auch die monetäre Wertvernichtung einer bereits getätigten und über einen langen Zeitraum amortisierte Immobilieninvestition. ‚Alles was da ist, muss man nicht bauen – und kostet somit auch nichts‘.
Das Reparieren beschädigter Bereiche an einem Gebäude kann selbstverständlich unter Umständen auch hohe Investitionen bedeuten. Ob diese jedoch unter’m Strich wirklich höher ausfallen, als die kostenintensive Wertvernichtung und eine darauffolgende Neuinvestition zur Errichtung eines Neubaues, kann aufgrund der Unterschiedlichkeit individuell errichteter Bauwerke und immer unterschiedlicher Schadensbilder nie einheitlich definiert werden. Es ist daher erforderlich, von Fall zu Fall abzuwägen und mögliche Potentiale mit in eine solche Betrachtung einfließen zu lassen. Dazu zählen Alleinstellungsmerkmale einer Immobilie genauso wie die umfangreichen Förder- und Abschreibungsmöglichkeiten. Kulturdenkmale bieten Möglichkeiten der erheblichen Wertsteigerung, die Neubauprojekte nicht mitbringen.
Natürlich kann man nicht jedes Gebäude zwanghaft erhalten. Es gibt Fälle, in denen man nach der Substanzprüfung zu dem Urteil gelangt, dass eine Erhaltungsfähigkeit oder eine Entwicklungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Manche Bauwerke sind über viele Jahre derart vernachlässigt worden, dass die Schäden überhand genommen haben und eine Sanierung vollkommen unwirtschaftlich wäre. Bei der Prüfung einer solchen Entwicklungsfähigkeit spielen allerdings nicht nur die genannten wirtschaftlichen Faktoren eine Rolle. Darüber hinaus, sollten immer auch identitätsbildende, städtebauliche, ökologische und kulturhistorische Eigenschaften eines Bauwerkes unter die Lupe genommen werden, um die endgültige Zerstörung von Werten aus Unkenntnis zu vermeiden.
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